Aktuelles

 * Vertragshändler für Terhi und Silver Boote.

 

* jetzt auch bis 20t Trailerservice

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen von Manuel Köbernick (nachfolgend „Verkäufer“) gelten für alle Verträge, die der Kunde (Verbraucher als auch Unternehmer, nachfolgend „Käufer“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der von ihm angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen abschließt.

 

2 Datenschutz

Die erhobenen persönlichen Daten des Käufers werden zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Bearbeitung der Anfragen des Käufers genutzt.

 

3 Vertragsschluss

Beide Seiten sind an verbindliche Angebote für die Dauer von zwei Wochen gebunden. Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn die andere Seite ein  Vertragsangebot annimmt. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass der Verkäufer eine Lieferung auf Bestellung des Käufers ausführt.

 

4 Pflichten des Verkäufers

(1)      Konstruktions- und Formänderungen der verkauften Sache sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens der Hersteller bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.

(2)      Kurzfristige Lieferüberschreitungen sind unschädlich, falls die Parteien den Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindlich in dem Vertrag bezeichnet haben.

 

5 Pflichten des Käufers

Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis im Zeitpunkt der Übergabe der Sache zu zahlen. Die Leistung ist erst mit der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers erbracht.

 

6 Abnahme

Der Käufer hat das Recht, die verkaufte Sache innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet, die mangelfreie Sache innerhalb der vorgenannten Frist zu übernehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Wird die Sache bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme von dem Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei an der Sache entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

 

7 Versand

Die Gefahr für die Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an den vom Käufer beauftragten Spediteur über. Die Versandkosten trägt der Käufer, falls die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.

 

8 Sachmängelhaftung

(1)      Es gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung.

(2)      Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln verjähren bei neuen Sachen und bei neuen Booten in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen und bei gebrauchten Booten in einem Jahr, gerechnet jeweils ab Übergabe.

 

9 Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Gegenständen bis zur vollen Kaufpreiszahlung vor.

 

10 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Email) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

Boots-Service Köbernick

Inh. M. Köbernick (Kfz-Techn.-Meister)

Auf dem Wiesenplatz 9, 67580 Hamm am Rhein

Tel. 0049-177-4191257

info@bootsservice-koebernick.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistung zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

 

Spezifische Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Booten, Bootsmotoren und Anhängern

 

1 Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge.

 

2 Preis- und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise gelten ab Werkstatt, ausschließlich Verpackungs- und Verladekosten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sollten sich bei der Durchführung des Auftrages zusätzliche Arbeiten als notwendig erweisen und der Auftraggeber zwecks Einholung seiner Zustimmung nicht kurzfristig erreichbar sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Arbeiten ohne Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen, wenn entweder der zu zahlende Preis nur geringfügig überschritten wird oder die Ausführung dieser Arbeiten im mutmaßlichen Interesse des Auftraggebers liegt.

 

3 Gewährleistung

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und so genau wie möglich zu bezeichnen. Als Mangel gilt jede Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit des Werkes. Der Auftragsgegenstand muss dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung eines Mangels übergeben werden.

Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn während der Gewährleistungsfrist ohne Zustimmung des Auftragnehmers unsachgemäße Mängelbeseitigungsarbeiten durch den Auftraggeber oder durch Dritte vorgenommen wurden. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder durch Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter Behandlung, den Betriebsanleitungen nicht entsprechende Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, chemischer, elektrochemischer oder/und elektrischer Einflüsse, soweit sie nicht auf Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

Bei gewährleistungspflichtigen Mängeln hat der Auftraggeber grundsätzlich nur einen Anspruch auf Nachbesserung.

Gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer besondere Anweisungen hinsichtlich Konstruktion oder Material, so tritt Sachmängelhaftung nach §§ 633, 634 BGB nicht ein, sofern der Mangel auf diese besonderen Anweisungen zurückzuführen ist.

 

4 Haftung

Wird der in Auftrag gegebene Gegenstand beschädigt oder geht er ganz oder teilweise verlustig, so haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner selbst, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Das gleiche gilt für Schäden und Verluste, die an den vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Reparatur oder Aufbewahrung übergebenen oder abgestellten Booten, Motoren, Anhängern, Ausrüstungsgegenständen oder sonstigen Sachen durch Abhandenkommen, unrechtmäßige Benutzung, Beschädigung oder Zerstörung infolge Diebstahls, Einbruchs, Feuer, Sturms, Wasser entstehen, desgleichen für Schäden durch Auf- und Abslippen, durch Benutzung von Krananlagen und Hebebühnen sowie beim Transport innerhalb und außerhalb des Betriebs- und Lagergeländes.

Das Risiko einer Probefahrt geht zu Lasten des Auftraggebers, soweit dieser selbst oder sein Beauftragter das Fahrzeug während der Probezeit führt. Im Übrigen gelten Probefahrten als im Auftrag des Auftraggebers durchgeführt.

Für Körperverletzungen, Gesundheitsschäden und Unfälle jeder Art, die dem Auftraggeber, seinen Angehörigen und Begleitpersonen oder Beauftragten im gesamten Bereich des Betriebs- und Lagergeländes oder bei Probefahrten widerfahren, haftet der Auftragnehmer ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner selbst, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen.

 

5 Eigentumsvorbehalt und ersetzte Teile

Werden vom Auftragnehmer gelieferte Zubehörteile vor Bezahlung des vollen Preises ausgeliefert, bleiben sie bis zur Erfüllung der Restforderung im Eigentum des Auftragnehmers.

Wenn schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, gehen ersetzte Teile in das Eigentum des Auftragnehmers über.

 

6 Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Gerichtsstand des Auftragnehmers.

Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.

Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber der Wohnsitz des Auftraggebers als Gerichtsstand.

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© Manuel Köbernick